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Es gibt regelmäßige Berichte über Lebensmittelskandale, vergiftete oder kontaminierte Produkte, sogar über deren Opfer. Dieses Mal war die Welt von dem chinesischen Melamin-Milchpulver geschockt. Brauchen wir sie
Es basiert auf Harz

Hallapos Fälschung
Es begann mit giftigem Tierfutter
Kockбzat
Nach dem Ausbruch eines Säuglingsnahrung-Skandals in China im Jahr 2008 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Mitteilung zu den Gesundheitsrisiken von Melamin in chinesischer Milch und Milchprodukten. Obwohl die Einfuhr von Milch und Milcherzeugnissen in die Europäische Union verboten ist, sind andere Lebensmittel, Backwaren, Kekse usw. verboten. Lebensmittel, die mit Melamin kontaminiertes Milchpulver enthalten, haben möglicherweise das Gebiet der Europäischen Union betreten. Aus diesem Grund hat die EFSA die Europäische Kommission aufgefordert, sich mit dem Risiko für die menschliche Gesundheit zu befassen, das durch das mögliche Vorhandensein von Melamin in Lebensmitteln (z. B. Keksen, Süßigkeiten) entsteht. In dieser Stellungnahme geben Experten der EFSA die tolerierbare tägliche Aufnahme von Melamin mit 0,5 mg / kg KG / Tag ohne das Risiko einer Gesundheitsbeeinträchtigung an. Bei der Risikobewertung von milchhaltigen Lebensmitteln wurden die höchsten Melamingehalte in chinesischen Säuglingsanfangsnahrung angenommen, die auf dem Worst-Case-Szenario beruhen. Auf dieser Grundlage hat die EFSA die folgende Erklärung abgegeben: In Europa ist es unwahrscheinlich, dass der geschätzte Verbrauch von Schokolade und Keksen, die kontaminiertes Milchpulver enthalten, bei Erwachsenen gesundheitliche Auswirkungen hat, selbst wenn sie noch auf dem höchsten Stand sind. Karamell und Pralinen sind weit verbreitet. Bei Kindern, die sehr große Mengen Milchpulver (Milchkaramell, Milchschokolade, Kekse) und den höchsten Anteil an Verunreinigungen in Milchpulver zu sich nehmen, kann die Aufnahme die tägliche Aufnahme überschreiten. Wenn Sie regelmäßig eine gleich große Menge von jedem Produkt konsumieren, ist es möglich, dass Ihre Einnahme diese Werte um mehr als das Dreifache überschreitet. Das EFSA-Bulletin stellt fest, dass in Europa solch hohe Aufnahmemengen nicht bekannt sind.Treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen in ganz Europa…

… Und auch in Ungarn
Zu den ungarischen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit dem Thema dr. Miklós Süth, der Chefarzt des Landes, gab eine Resolution heraus. In Bezug auf die Einfuhr von Milcherzeugnissen oder Milcherzeugnissen mit Ursprung in oder Herkunft aus China hat die Europäische Kommission in ihrer Entscheidung folgende Bestimmungen erlassen:
- Jedes Zimmer ist ausdrücklich verboten csecsemхk йs Kinder tбplбlбsбra szбnt цsszetett (бllati йs nцvйnyi eredetы termйkeket egyarбnt tartalmazу) йlelmiszer Import Kнnбbуl, dass die szбnt kьlцnleges tбplбlkozбsi cйlokra йlelmiszerekre vonatkozу tagбllami jogszabбlyok kцzelнtйsйrхl szуlу 89/398 / EWG (1989 mбjus 3) eurуpai tanбcsi fällt in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.
- Auf Kнnбbуl szбllнtott oder von szбrmazу йlelmiszerek und takarmбnyok enthält tejtermйkeket 15 szбzalйkban oder annбl mehr arбnyban oder tejtermйk Inhalt mйrtйke nicht бllapнthatу am Eurуpai Uniуba Magyarorszбgon tцrtйnх belйptetйse und freien Verkehr bocsбtбsa kizбrуlag die Mezхgazdasбgi Szakigazgatбsi Amt (tovбbbiakban: MgSzH) (ausgestellt nach einer Überprüfung durch die Europäische Kommission in der Entscheidung 2008/757 / EG).
- Alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen (im Folgenden als "Unternehmen" bezeichnet) müssen die Zusammensetzung aller Lebensmittel oder Futtermittel, die sie enthalten, prüfen, testen und bestimmen
a) 15 GHT oder mehr Milcherzeugnisse enthalten oder
b) Der Inhalt der Milcherzeugnisse kann nicht bestimmt werden. - Lebensmittel oder Futtermittel, die mehr als 2,5 mg / kg Melamin enthalten, müssen entsorgt werden.
- Alle Unternehmen sind verpflichtet, sich unverzüglich bei der zuständigen Behörde für Sicherheit und Gesundheitsschutz der MgSzH-Lebensmittelkette mit Gehalten über 2,5 mg / kg zu melden.
- Die durch die Durchführung dieser Entscheidung entstehenden Kosten trägt der betroffene Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer gemäß Artikel VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Anhänge gemäß Artikel 22.
www.fvm.hu und www.mebih.gov.hu